Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem Brennholz-Shop.
Ab dem 02.10.2023 kann Brennholz für den privaten Eigenbedarf nur noch erworben werden, sofern uns ein Brandstättennachweis vorliegt. Der Brandstättennachweis muss zwingend unmittelbar während jedes Bestellvorgangs über das zur Verfügung gestellte Formular hochgeladen werden.
Der Brandstättennachweis muss ein eindeutiger Beleg dafür sein, dass der das Brennholz erwerbende Haushalt dieses selbst nutzen kann, also beispielsweise einen Ofen besitzt. Zudem darf das Ausstellungsdatum des Brandstättennachweise nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Diese Maßnahme hat zum Ziel, das knappe Gut „Brennholz“ lediglich denjenigen Personen zur Verfügung zu stellen welche es im Eigenverbrauch nutzen.
Die Form des Brandstättennachweise wird hierbei durch uns nicht vorgegeben. Es können unter Anderem folgende Belege als Nachweis genutzt werden:
- Feuerstättenbescheid (gesetzlich vorgeschrieben) - Art der Brandstätte muss nachvollziehbar sein
- Rechnung des Schornsteinfeger mit entsprechendem Vermerk über die Art der Brandstätte
- Rechnung über den Einbau der Brandstätte (Preise gerne schwärzen).
Die angegebene Rechnungsadresse (Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) muss mit der Adresse des Brandstättennachweises identisch sein.
Die Brandstättennachweise werden von uns nicht gespeichert und müssen bei jedem Kaufvorgang erneut hochgeladen werden.
Nein. Wir bieten ausschließlich Rundholz oder Schlagabraum (Kronenholz) ab Wald an.
Im Brennholz-Shop finden Sie Rundholz (Polterholz) gerückt an einen Waldweg oder Schlagabraum (Kronenholz). Die einzelnen Partien sind im Shop entsprechend bezeichnet.
Das Brennholz im Shop ist ausschließlich für private Eigenverbraucher bestimmt. Im Brennholz-Shop erworbenes Holz darf nicht im gewerblichen Handel angeboten werden. Erlangen wir Kenntnis von einem solchen Fall, wird der entsprechende Kunde von sämtlichen Geschäftsbeziehungen mit uns ausgeschlossen. Gewerbliche Kunden kontaktieren uns bitte über unser Kontaktformular.
Nein. Im Brennholz-Shop erworbenes Holz darf nicht im gewerblichen Handel angeboten werden. Erlangen wir Kenntnis von einem solchen Fall, wird der entsprechende Kunde von sämtlichen Geschäftsbeziehungen mit uns ausgeschlossen.
Im Brennholz-Shop finden Sie keine Lesescheine. Die Mitgliedskommunen bieten alternativ lediglich fest definierte und markierte Holzmengen als Rundholz am Waldweg oder als Schlagabraum (Kronenholz) an. Die Möglichkeit Schlagabraum zu kaufen ersetzt die Lesescheine.
Schlagabraum beschreibt Kronenholz und Stammrest auf der Fläche. Im Wald wird ein bestimmter Bereich markiert und die Holzmenge in diesem Bereich ermittelt. Für Schlagabraum ist eine entsprechende Ausrüstung und Erfahrung notwendig. Das Holz ist nicht an einen Waldweg gerückt worden.
Im Brennholz-Shop finden Sie alle derzeit zur Verfügung gestellten Brennholz-Mengen. Wir aktualisieren unseren Brennholz-Shop regelmäßig. Sollten Sie in Ihrer Heimatkommune derzeit kein Brennholz finden, so haben Sie natürlich die Möglichkeit, auch in einer Nachbarkommune Holz zu kaufen. Uns ist jedoch sehr wichtig, dass Sie im Nahbereich Ihres Wohnortes Brennholz erhalten. Es stellen daher alle Mitgliedskommunen regelmäßig Brennholz bereit. Bitte schauen Sie einfach wiederholt in unseren Shop und abonnieren unseren Brennholz-Newsletter, in welchem Sie vorab über neue Mengen informiert werden.
Nein. Eine Reservierung von Brennholz ist nicht möglich. Wir verkaufen ausschließlich das aktuell bereitgestellte Holz unserer Mitgliedskommunen.
Nein. Brennholz kann ausschließlich über den Brennholz-Shop gekauft werden.
Ja, sofern die Liegenschaft zentral mit Holz geheizt wird (i.d.R. Scheitholzvergaser). Bitte laden Sie während des Kaufs den zur Liegenschaft gehörenden Brandstättennachweis, einen Vermietungsnachweis und/oder eine unterschriebene Eigenerklärung hoch.
Nein. Jeder Haushalt muss sein Holz separat über den Brennholz-Shop kaufen. Eine nachträgliche manuelle Verteilung von Holzmengen auf andere Haushalte ist ausnahmslos nicht möglich.
Je Haushalt und Jahr ist eine maximal zu erwerbende Brennholzmenge vorgesehen. Wird diese Menge überschritten, wird die Bestellung seitens des Holzkontors storniert und die Partien wieder zum Verkauf in den Brennholz-Shop eingestellt.
Nein. Ein Brennholzkauf beim Forstamt oder der Revierleitung ist nicht mehr möglich, sofern Sie Ihr Holz aus dem Kommunalwald kaufen möchten. Die Mitgliedskommunen vermarkten Ihr Holz ausschließlich über das Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR. Die Forstämter vermarkten jedoch weiterhin Brennholz aus dem Staatswald.
Rundholz und Schlagabraum sind im Wald mit der Holzlisten-Nummer gekennzeichnet (Beispiel: 12345-12). Sie können sich im Wald diese Nummer aufschreiben und im Brennholz-Shop überprüfen, ob dieses Holz derzeit von uns angeboten wird. Finden Sie die Liste nicht im Brennholz-Shop, wurde das Holz schon verkauft oder es handelt sich um Holz aus einem noch laufenden Frischeinschlag, welches erst nach Abschluss der Maßnahme im Brennholz-Shop aufgelistet wird.
Nachdem Sie im Brennholz-Shop Holz gekauft haben, erhalten Sie nach einigen Minuten eine automatische Bestätigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner. Sie erhalten nach etwa einer Woche per E-Mail eine Rechnung und eine Bereitstellungsmeldung. Durch Bezahlen des Rechnungsbetrages erkennen Sie Menge und Qualität des Holzes an.
Im Shop sehen Sie zu jeder angebotenen Menge eine mündliche Ortsbeschreibung. Zusammen mit der Holzrechnung erhalten Sie von uns eine Bereitstellungsmeldung. Diese beinhaltet eine sehr detaillierte Forstkarte, in welcher der genaue Lagerort Ihres Brennholzes eingezeichnet ist.
Die Holzlisten-Nummer die Sie im Brennholz-Shop, auf der Rechnung und der Bereitstellungsmeldung finden, ist mit Holzsprühfarbe auf das Polter oder Schlagabraum gesprüht. (Beispiel: 12345-12). In der Regel ist jedes Brennholz-Polter zusätzlich mit einem Nummernplättchen markiert. Bei Einzelstämmen („Stammholz“) sind am Stammfuß Nummernplättchen eingeschlagen.
Ja. Sie erhalten von uns eine Rechnung zusammen mit der Bereitstellungsmeldung inklusive detaillierter Forstkarte, aus welcher der genaue Lagerort Ihres Holzes hervorgeht. Die Zahlfrist für Ihre Rechnung beträgt immer 14 Tage.
Sie haben ab Rechnungsdatum 14 Tage Zeit, um Ihre Holzrechnung zu bezahlen. Mit Bezahlen der Rechnung erkennen Sie Menge und Qualität des Holzes an. Eine Reklamation ist nach Bezahlung nicht mehr möglich.
Der Zahlungsempfänger ist ein zentrales Holzgeld-Bankkonto des Holzkontors. Die Bankdaten sind auf der Rechnung ausgewiesen. Das Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR vermarktet das Holz im Namen der Mitgliedskommunen und leitet das Holzgeld ohne Abzug an die entsprechenden Kommunen weiter.
Sobald Sie Ihre Brennholz-Rechnung bezahlt haben, geht das Holz in Ihren Besitz über. Mit Bezahlen der Rechnung erkennen Sie Menge und Qualität des Holzes an. Eine Reklamation ist nach Bezahlung nicht mehr möglich. Sie erhalten von uns eine Abfuhrgenehmigung, welche Ihnen als Beleg dient, dass Sie das Holz bearbeiten und abfahren dürfen.
Sobald Sie die Holzrechnung bezahlt haben, geht das Holz in Ihren Besitz über und eine Reklamation ist nicht mehr möglich. Sie erhalten eine Abfuhrgenehmigung. Die Abfuhrgenehmigung ist Ihre Berechtigung, das Holz zu bearbeiten oder abzutransportieren. Die Abfuhrgenehmigung erhalten Sie vom Holzkontor.
Sobald Sie Ihre Brennholzrechnungen bezahlt haben, spätestens jedoch nach Verstreichen der 14tägigen Zahlfrist, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf Sie über.
Ab sofort werden zufällig ausgewählte Brennholz-Partien mit versteckten GPS-Sendern überwacht. Bitte beachten Sie unbedingt, dass das Rundholz erst nach Bezahlung und Erhalt der Abfuhrgenehmigung hantiert werden darf! Die entstehenden Kosten durch Fehlalarme werden Ihnen berechnet.
Sobald Sie von uns Ihre Abfuhrgenehmigung erhalten haben, wurden eventuelle GPS-Sender aus dem von Ihnen erworbenen Holz entfernt.
Die Abfuhrgenehmigung ist Ihre Berechtigung, das Holz zu bearbeiten oder abzutransportieren. Die Abfuhrgenehmigung erhalten Sie nachdem der Rechnungsbetrag auf dem genannten Konto eingegangen ist.
Sobald Sie Ihre Brennholz-Rechnung bezahlt haben, ist das Holz in Ihren Besitz übergegangen. Sie dürfen das Holz im Wald zwischen dem 01.10. und dem 31.03. aufarbeiten. Das Holz soll nicht länger als maximal drei Monate ab Kaufdatum im Wald verbleiben.
Die Holzmenge wird forstüblich in Festmeter (Kubatur = Holzmasse ohne Luft und ohne Rinde) angegeben. Zur Berechnung der Holzmasse wird der Stamm in der Mitte der Gesamtlänge gemessen. Der Stamm kann also am Stammfuß gegebenenfalls erheblich dicker sein als der Durchmesser in der Mitte des Stammes. Die Stärkeklasse gibt an, in welchem Bereich sich der Mittendurchmesser befindet.
Sollten Sie Grund zu einer Reklamation haben, so bedauern wir dies. Sie haben natürlich immer das gesetzlich geregelte Recht auf einen Widerruf. Der Widerruf muss immer schriftlich erfolgen. Bitte lesen Sie hierzu unsere Ausführungen zu Ihrem Widerrufsrecht (§312g BGB).
Sie haben die Möglichkeit eine Bestellung schriftlich und eindeutig innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlfrist (i.d.R. 14 Tage) zu widerrufen. Bitte antworten Sie auf die E-Mail, mit welcher Sie die Rechnungsunterlagen erhalten haben.
Sie können auch Teilmengen einer Bestellung widerrufen. Nennen Sie uns die zu widerrufende Position schriftlich und eindeutig. Bitte antworten Sie auch hierzu auf die E-Mail, mit welcher Sie die Rechnungsunterlagen erhalten haben.
Sie erhalten von uns nach Bearbeitung Ihres Widerrufs eine schriftliche Bestätigung.
Bitte lesen Sie hierzu unsere Ausführungen zu Ihrem Widerrufsrecht (§312g BGB).
Datenschutz ist uns wichtig! Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten nur in dem für eine reibungslose und vollständige Geschäftsabwicklung zwingend notwendigen Maße. Niemals geben wir Ihre Daten an unberechtigte Dritte weiter. Wir treten lediglich im Rahmen der Geschäftsabwicklung mit Ihnen in Kontakt. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Erläuterung bezüglich des Datenschutz.